Totholz und alte Bäume  >  Umsetzung in der Praxis  >  Totholzkonzept BAFU PRINT de | fr

Totholzkonzept des Bundesamtes für Umwelt BAFU

Zerfallsphase
Durch das Zulassen der natürlichen Zerfalls-
prozesse profitieren in Naturwaldreservaten tausende von totholzabhängigen Organismen: Insekten, Pilze, Moose, Vögel, etc.
Foto: Thomas Reich (WSL)

Waldprogramm Schweiz: Ziele im Bereich Biodiversität

Die im Wald lebenden Tiere und Pflanzen sowie der Wald als naturnahes Ökosystem bleiben erhalten.

Von Natur aus bei uns häufige Arten bleiben häufig, selten gewordene Arten werden wieder häufiger und ökologisch wertvolle Baumarten nehmen zu.

Die natürliche Entwicklung des Waldes wird auf einer repräsentativen Fläche zugelassen (Naturwaldreservate, Altholzinseln, Totholz).

Mit dem "Waldprogramm Schweiz" (WAP-CH) wurde eine zukunftsweisende Strategie für die Waldpolitik unseres Landes entwickelt. Die darin gesetzten Mittelfristziele sollen nun mittels leistungsorientierten Vierjahres-Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen erreicht werden. Die erste Vertragsperiode läuft von 2008 bis 2011. Die Zielsetzungen im Bereich "Alte Bäume und Totholz" sind im Programmblatt "Biodiversität im Wald" definiert und beschrieben:

Ziel 1 Fläche Natürliche Entwicklung zulassen - in Naturwaldreservaten und Altholzinseln
Ziel 2
Vernetzung Wald und Offenland über aufgewertete Waldränder vernetzen
Ziel 3
Arten Prioritäre Waldarten gezielt fördern
Ziel 4
Spezielles Ökologisch wertvolle Bewirtschaftungsformen erhalten (Nieder- und Mittelwald, Selven, Wytweiden)

Für die Erreichung des Ziels 1 fördert das BAFU Naturwaldreservate und Altholzinseln.

Bedeutung von Naturwaldreservaten und Altholzinseln

Auf einer repräsentativen Fläche lässt man die natürliche Waldentwicklung zu. Sind die Reservate ausreichend gross, stellen sich mit der Zeit alle Entwicklungsphasen ein, wodurch sich die Lebensbedingungen für die Waldorganismen verbessern. Tausende von totholzabhängigen Organismen (Insekten, Pilze, Moose, Vögel) profitieren dabei besonders. Reservate sind auch ein Instrument zum Schutz von seltenen und nur kleinflächig vorkommenden Waldtypen. In Altholzinseln werden gezielt die Alters- und Zerfallsphasen des Waldes berücksichtigt. Naturwaldreservate und Altholzinseln fördern nicht nur die Biodiversität, sie sind auch eine ästhetische Bereicherung unserer Waldlandschaften und ermöglichen dem Menschen ein intensives Naturerlebnis.

Handlungsschwerpunkte

Bund und Kantone streben u.a. bis 2030 5% Naturwaldreservate an sowie 30 grosse Reservate von je mindestens 500 ha. Der Zielwert von 5% gilt im Prinzip pro Kanton. In der Vertragsperiode 2008-2011 will der Bund besonders die grösserflächigen Waldreservate fördern; dieses Ziel wollen die Behörden mit speziellen Boni erreichen.

Flächenbeiträge des Bundes

Der Bund gibt den Kantonen einen Beitrag für die Erreichung der Ziele der Programmvereinbarung. Der Bundesbeitrag für das Programmziel 1 in einem kantonalen Programm errechnet sich aus den Hektaren neu ausgeschiedener Waldreservate bzw. Altholzinseln, multipliziert mit den Flächenbeiträgen. Zusätzlich können bestehende Verpflichtungen (z.B. Abgeltung des Ertragsausfalles pro Hektare) in die Vereinbarung aufgenommen werden. Dazu kommen die Beträge für bonusberechtigte Flächen (Hektaren mal Bonus).

Für Waldreservate und Altholzinseln gelten als Richtwerte die folgenden regional abgestuften Flächenbeiträge:

Alpen/Südalpen: 10 Fr. pro ha und Vertragsjahr
Jura: 20 Fr. pro ha und Vertragsjahr
Voralpen: 30 Fr. pro ha und Vertragsjahr
Mittelland: 40 Fr. pro ha und Vertragsjahr

Kantone, die verschiedenen Regionen angehören, können entsprechende Mischbeiträge vorsehen. Diese können auch gewährt werden, wenn die vom Kanton in der Vertragsperiode geplanten Projekte überproportional Wälder in den "teuren Regionen" betreffen.

* Gemäss Anhang 1 NHV: Liste der schützenswerten Lebensraumtypen (Auenvegetation, Schluchtwälder, Wälder an Steilhängen, Trockenwälder), sowie Anhang 3 des Konzeptes Waldreservate Schweiz (1998): Listen der seltenen Waldgesellschaften nach Regionen.

Komlexreservat: Kombination aus Naturwaldreservat und Sonderwaldreservat

Ein zusätzlicher Bonus von 5 Fr. pro ha und Vertragsjahr wird für Reservate gewährt, die folgende Voraussetzung erfüllen:

Ein Bonus von 10 Fr. pro ha und Vertragsjahr wird für grosse Reservate von mindestens 300 ha gewährt (bzw. für die Fläche Naturwaldreservat in einem Komplexreservat von dieser Grösse).

Indikatoren für Leistung und Qualität

Auenwald
Spezielle Waldgesellschaften wie Auenwälder erhalten einen Bonus zu den Flächenbeiträgen. In ausreichend grossen Reservaten stellen sich mit der Zeit alle Entwicklungsphasen ein. Ein Naturwaldreservat weist also nicht überall und zu jeder Zeit hohe Totholzmengen auf.
Foto: Thomas Reich (WSL)

Leistungs-Indikatoren: Die Programmvereinbarung wird über die Fläche (Hektaren) von neu ausgeschiedenen Naturwaldreservaten und Altholzinseln abgeschlossen.

Qualitäts-Indikatoren: Die detaillierten Rahmenbedingungen sind in der 2007 erschienenen Vollzugshilfe "Ausscheiden von Waldreservaten in der Schweiz" enthalten. Der Bund beurteilt die Qualität der kantonalen Naturwaldreservate in erster Linie aufgrund der beiden Indikatoren "Verbindlichkeit und Langfristigkeit des Schutzes" sowie "Eignung der Flächengrösse für die Erreichung des Schutzzieles". Anlässlich der Stichproben wird nach Möglichkeit auch der Naturwert der Flächen begutachtet.

Verbindlichkeit und Langfristigkeit des Schutzes: Entsprechend ihrer Zielsetzung müssen Naturwaldreservate rechtsverbindlich auf mindestens 50 Jahre gesichert werden. Anzustreben sind längere Zeiten, z.B. 100 Jahre. Betreffend der rechtlichen Sicherung ist Kap. 5.1. in der Vollzugshilfe "Ausscheiden von Waldreservaten in der Schweiz" (2007) massgebend. Für Altholzinseln gilt im Grundsatz dasselbe - doch kann hier je nach Alter der Bestände die Vertragsdauer flexibel gehandhabt werden (Vertrag z.B. bis Zerfallsphase der Altbäume auslegen).

Grösse der Flächen: Die Flächengrösse ist ein kritischer Faktor bei der Ausscheidung von Naturwaldreservaten. Ist sie zu klein, sind die Randeinflüsse zu gross und können eine natürliche Entwicklung des Bestandes verunmöglichen. 20 Hektaren gelten als minimale Grösse. Anzustreben sind aber möglichst grosse Flächen, in der Regel mindestens 50 Hektaren. Im Falle von nur kleinflächig vorkommenden seltenen Waldtypen können aber auch Reservate von nur wenigen Hektaren sinnvoll sein.

Naturwert der Flächen: Bei der Auswahl von potenziellen Reservaten ist darauf zu achten, dass die Bestände einen hohen Naturwert (ökologischen Wert) verkörpern, oder das Potenzial besitzen, einen solchen zu erreichen, wenn sie der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Folgende Merkmale eines Bestandes weisen auf einen hohen Naturwert hin:

  1. Naturnähe: Der Bestand besteht überwiegend aus standortsheimischen Baumarten, die sich natürlich verjüngen; seine Artengarnitur ist typisch für die vorkommenden Waldgesellschaften;
  2. Strukturen: Der Bestand ist horizontal und vertikal reich strukturiert;
  3. Altholz: es sind alte, starke Bäume mit einem hohen Biotopwert vorhanden (Habitatbäume);
  4. Totholz: Die Totholzvorräte sind bereits überdurchschnittlich hoch;
  5. Vielfalt: Der Bestand weist eine Vielzahl unterschiedlicher Standorte und Kleinlebensräume auf.

Grundlagen: Die wichtigsten massgebenden Grundlagen sind das "Waldreservatskonzept Schweiz" 1998, die "Leitsätze einer Waldreservatspolitik Schweiz" 2001 sowie - als Richtschnur für den Handlungsbedarf während der Programmperiode 2008-11 - der aktuelle Stand der Umsetzung in den Kantonen. Die kantonalen Ziele und Strategien werden in den Waldreservatskonzepten der Kantone definiert. Diese sind die operationelle Grundlage für die Umsetzung in den Kantonen.

Quelle: Bundesamt für Umwelt, BAFU (Herausgeber), 2008. Handbuch NFA im Umweltbereich. Fachspezifische Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Biodiversität im Wald. Umwelt-Vollzug Nr. 0808. Bundesamt für Umwelt, Bern. 283 S.

Links und Literatur